Beschreibung
Zuckerwattemaschine mieten
Nicht nur auf einer Kirmes oder einem nostalgischen Jahrmarkt ist Zuckerwatte ein beliebter Snack. Auch auf anderen Veranstaltungen zieht unser Zuckerwattestand die Massen an. Schon die Herstellung der Süßigkeit ist ein Spektakel. Durch die Zentrifugalkraft in der Zuckerwattemaschine erstarrt der erhitzte Zucker zu weißen Fäden und wickelt sich wie von Zauberhand um einen Holzstab.
Das Resultat beschert Ihren Gästen einen süßen Gaumenschmaus. Die Zutaten (Zucker und Stäbe für ca. 300 Portionen), die Sie dafür benötigen, sind im Preis inbegriffen, wenn Sie unsere Zuckerwattemaschine mieten. Optional können Sie Material für jeweils 100 Portionen hinzu bestellen.
Lieferung bis zu 100 km inklusive (im Auf- & Abbau Paket enthalten)
Sie können beziehungsweise möchten Ihr Eventmodul nicht selbst abholen? Kein Problem! Wir übernehmen gerne die Anlieferung, Auf- & Abbau und die Rückholung Ihres Eventmoduls.
Beträgt die Gesamtfahrstrecke bis zu 100 km, ist die Lieferung der Eventmodule im Preis mit inbegriffen.
Mit Gesamtfahrstrecke meinen wir: Die Lieferung im Umkreis von 25 km ist frei Haus! Die Gesamtfahrstrecke setzt sich dabei zusammen aus Hin- und Rückfahrt, jeweils für die Anlieferung und Abholung. Für die Anmietung ohne Betreuung ergibt dies 4 Wegstrecken, zwei für die Anlieferung und zwei für die Abholung.
Sollte die Gesamtfahrstrecke von 100 km überschritten werden, müssen wir Ihnen Transportkosten berechnen. Geben Sie bitte bei Ihrer Anfrage der Eventmodule den Standort Ihres Events an, damit wir die eventuell anfallenden Lieferkosten für Sie berechnen können.
Kalkulieren Sie bitte zudem, dass je nach Entfernung und Länge Ihres Events Übernachtungskosten für den jeweiligen Eventbetreuer anfallen können.
Versicherungsschutz
Wir sind betriebshaftpflichtversichert bei der AXA Versicherung AG
Die Versicherungsbedingungen können bei der Anmietung gerne eingesehen werden.
AXA Versicherung |
Deckungssumme |
Personenschäden |
2.000.000,00.€ |
Sachschäden |
2.000.000,00 € |
Vermögensschäden |
2.000.000,00 € |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn das Mietobjekt von uns aufgebaut wurde oder wenn es durch unser Personal betreut wird.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine Attraktion vom Mieter selbst abgeholt und aufgebaut wird. Der Mieter haftet für alle Schäden an Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Wir empfehlen dem Mieter, eine Veranstalterhaftpflicht für die Veranstaltung bei seiner Versicherung abzuschließen.
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