Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Spass-Events
(Stand 19.12.2025)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Spass-Events, Inhaber Andreas Sänger, Ringstraße 38 in 77836 Rheinmünster (nachfolgend „Spass-Events“ oder „Vermieter/Auftragnehmer“) und Kunden über:

  1. Vermietung von Eventmodulen, Attraktionen, Geräten, Luftballondekorationen sowie Leistungen von Aktionskünstlern.
  2. Verkauf von Eventmodulen, Zubehör und Ersatzteilen.
  3. Restaurierung / Reparatur / Werkleistungen an Karussells oder sonstigen Geräten.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Spass-Events stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Vertragsablauf & Reservierungen

(2.1) Angebot

Angebote von Spass-Events sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Angebot reserviert keine Module.

(2.2) Verbindliche Zusage des Kunden

Erst wenn der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt, werden die gewünschten Module für 5 Tage reserviert. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2.3) Checkliste & Fotos

Der Kunde erhält nach der Zusage eine Checkliste, in der u. a. abgefragt werden:

  • Hindernisse (Treppen, Stufen, enge Türen, zu kleiner Aufzug, schmale Wege etc.)
  • Zugang zum Aufbauort
  • Ansprechpartner vor Ort (Name & Telefonnummer)
  • Platzverhältnisse
  • Stromanschlüsse

Zu jeder Angabe über Hindernisse müssen Fotos mitgeschickt werden, damit Spass-Events die Situation real beurteilen kann.

Die Checkliste muss innerhalb von 5 Tagen vollständig ausgefüllt zurückgesendet werden.

(2.4) Ablauf bei Nicht-Rücksendung

Geht die Checkliste nicht fristgerecht ein, verfällt die Reservierung automatisch. Die Module können anderweitig vergeben werden.

(2.5) Auftragsbestätigung

Erst nach Eingang der vollständigen Checkliste (inkl. Fotos) erhält der Kunde eine verbindliche Auftragsbestätigung.
Erst damit entsteht der Vertrag.

  1. Ansprechpartner vor Ort

Der in der Checkliste angegebene Ansprechpartner vor Ort muss:

  • zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt anwesend und erreichbar sein
  • die Befugnis haben, spontane Entscheidungen (z. B. Standortänderung) zu treffen

Kann der Ansprechpartner nicht anwesend sein, muss vorab und unverzüglich ein Ersatzkontakt mit Telefonnummer mitgeteilt werden.

Wenn kein Ansprechpartner erscheint oder erreichbar ist, können entstehen:

  • Wartezeitkosten
  • Mehraufwand
  • Verzögerungen für Folgeaufträge
  • ggf. Abbruch des Einsatzes

Diese zusätzlichen Kosten werden dem Kunden berechnet.

  1. Zugang, Hindernisse & Mehraufwand

(4.1) Vollständige & korrekte Angaben

Alle Angaben in der Checkliste müssen zutreffend sein.

Es kann im Bedarfsfall eine Verankerung mit Erdnägeln (Heringe, Schrauben, Dübel, …) erforderlich sein. Der Kunde trägt die Kosten für Schäden durch die Verankerungen im Boden.

(4.2) Falschangaben / verschwiegenen Hindernisse

Stellt sich vor Ort heraus, dass Hindernisse entgegen der Checkliste vorhanden sind, z. B.:

  • Treppen / Stufen
  • kein oder zu kleiner Aufzug
  • zu enge Türen
  • blockierter Weg
  • schlechte oder weite Zuwegung
  • unebenes Gelände
  • fehlende Parkmöglichkeit

wird eine Mehraufwandspauschale von 50 € pro Modul fällig.

(4.3) Fotos

Bei Angabe von Hindernissen sind Fotos verpflichtend.
Fehlen diese, kann Spass-Events:

  • den Aufbau verweigern
  • Mehraufwand berechnen
  • die Veranstaltung abbrechen

(4.4) Unmöglichkeit des Aufbaus

Kann wegen nicht gemeldeter und unüberwindlicher Hindernisse nicht aufgebaut werden, bleibt der Mietpreis voll fällig.

  1. Preise & Zahlungsbedingungen

(5.1) Preise

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders angegeben.

(5.2) Zahlungsziel

Standard: Zahlung nach der Veranstaltung, nach Rechnungserhalt sofort fällig.

(5.3) Vorkasse

Spass-Events kann jederzeit Vorkasse verlangen, insbesondere:

  • bei Neukunden
  • bei Kunden mit früheren Zahlungsschwierigkeiten
  • bei hochpreisigen Aufträgen
  • bei Sonderanfertigungen / Restaurierungen

(5.4) Rechnungsadresse/Firmierung

Adressenänderung nach Erhalt der Rechnung, werden mit 15,00 € netto berechnet!

(5.5) Mahnverfahren

Bei Nichtzahlung erfolgt:

  1. erste Zahlungserinnerung
  2. zweite Zahlungserinnerung
  3. Übergabe an Inkasso

Pro Mahnung können Bearbeitungskosten berechnet werden.

(5.6) Eigentumsvorbehalt (für Verkauf)

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Spass-Events.

  1. Lieferbedingungen, Aufbau & Abbau

(6.1) Allgemeines

Der Kunde sorgt für:

  • freien Zugang zum Aufbauort
  • ausreichend Platz
  • geeignete Zufahrt für Transporter
  • ausreichend Stromanschlüsse (230 V / 16 A) – entstehende Anschlusskosten und der Verbrauch trägt der Kunde
  • kostenlose Parkmöglichkeiten für unsere Transporter (anfallende Parkgebühren werden berechnet)
  • Sondergenehmigungen falls notwendig (Landschaftsschutzgebiete, Waldwege oder Fußgängerzonen)
  • Genehmigungen oder Anmeldungen für z. B.GEMA, TÜV-Abnahme, Ordnungsamt

Der Kunde ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt, sofern eine Einschränkung der Nutzung nicht durch Spass-Events verschuldet ist.

(6.2) Sonderkosten

  • Alle im Zusammenhang mit der Lieferung, Abholung oder Durchführung des Auftrags anfallenden Maut-, Tunnel- oder Zollgebühren werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
  • Sind aufgrund langer Anfahrtswege oder langer Einsatzzeiten Übernachtungen in der Nähe des Veranstaltungsortes erforderlich, werden diese bereits im Angebot ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen. Eine Durchführung ohne vorherige Kostenfreigabe erfolgt nicht.

(6.3) Wartezeiten

Durch den Kunden verursachte Wartezeiten sind kostenpflichtig.

(6.4) Hilfe durch den Kunden

Wenn im Angebot vereinbart ist, dass Helfer gestellt werden müssen, und dies nicht erfolgt, kann Spass-Events Ersatzpersonal oder eine Mehraufwandspauschale in Höhe von 150,00 € berechnen.

(6.5) Betreuung / unbeaufsichtigte Vermietung

Spass-Events bietet:

  • Lieferung mit Betreuung
  • Lieferung ohne Betreuung
  • Selbstabholung
  • Ballondekoration vor Ort
  • Aktionskünstler (Kinderschminken, Ballonmodellage, etc.)

Pausenregelungen bei Betreuung

Dem Personal von Spass-Events werden pro Veranstaltungstag (6 Std.) 30 Minuten Pause gewährt. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zu Verfügung. Wenn der Kunde zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über.

Spass-Events übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht.

Verpflegung bei Betreuung

Bei Betreuung durch Spass-Events wird vom Kunden die Verpflegung während der Aktionszeit zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht geschehen, wird eine Verpflegungspauschale pro Mitarbeiter von Spass-Events in Rechnung gestellt.

Kaution bei Selbstabholung
Bei Selbstabholung wird eine Kaution in Höhe von 50 % des Mietpreises, mindestens jedoch 100,00 €, erhoben. Die Kaution ist bei der Abholung in bar zu hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei Rückgabe der Mietgegenstände – nach Prüfung auf Schäden, Sauberkeit und Trockenheit – ebenfalls in bar.

  1. Wetterbedingungen (für Outdoor-Module)

Geräte dürfen nicht betrieben werden bei:

  • Sturm / Wind ab Stärke 5
  • starken Böen
  • Starkregen
  • Gewitter

Bei Gefahr darf Spass-Events bei aufblasbaren Geräten sofort die Luft ablassen, Geräte sofort abbauen oder den Aufbau verweigern. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden. Eine Haftung von Spass-Events ist ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

  1. Pflichten & Haftung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich bei Lieferung ohne Betreuung und Selbstabholung:

  • zur ordnungsgemäßen Nutzung
  • zur sicheren Aufsicht durch volljährige Personen
  • zur Einhaltung aller Sicherheitshinweise

Der Kunde haftet für:

  • Schäden durch Fehlbedienung
  • fehlende Aufsicht
  • unsachgemäßen Umgang
  • Beschädigungen, Verlust, Diebstahl

Bei Selbstabholung trägt der Kunde das volle Transportrisiko.

  1. Rückgabe / Reinigung

Geräte müssen trocken, sauber und ordnungsgemäß verpackt zurückgegeben werden.

Dem Kunden wird bei Selbstabholung immer eine Auf- und Abbau Anleitung mitgegeben.

Bei:

  • Nässe
  • starker Verschmutzung
  • falscher Verpackung

werden Reinigungs- bzw. Arbeitskosten berechnet.

Verspätete Rückgabe
Eine verspätete Rückgabe der Mietgegenstände wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Hierbei können auch entgangene Einnahmen berücksichtigt werden, sofern durch die verspätete Rückgabe bestätigte Folgeaufträge nicht erfüllt, werden können.

Beschädigungen nach Rückgabe
Werden nach der Rückgabe Beschädigungen festgestellt, hat der Kunde die Kosten für notwendige Reparaturen oder eine erforderliche Neubeschaffung zu tragen. Entsteht dadurch ein entgangener Gewinn aufgrund bereits zugesagter Weitervermietungen, kann auch dieser dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

  1. Mängel / Gewährleistung / Haftung

Verantwortung und Versicherung bei Lieferung mit Betreuung

Bei Lieferungen, bei denen unser Personal die Betreuung übernimmt, sind die eingesetzten Geräte über uns haftpflichtversichert.

Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Haftung für Ausfälle, Verzögerungen oder Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass eine Veranstaltung nicht stattfinden kann oder Geräte nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Davon ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

Fernmündlich aufgegebene Daten oder Änderungen

Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt Spass-Events keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten.

  1. Verkauf & Restaurierungen

(11.1) Verkauf

Für gekaufte Ware gelten zusätzlich:

  • Prüfung bei Übergabe
  • Mängelanzeige ohne schuldhaftes Zögern
  • Gewährleistung gemäß gesetzlichen Regelungen, jedoch 1 Jahr bei B2B

(11.2) Restaurierungen / Werkleistungen

Bei Restaurierungen, Reparaturen oder sonstigen Werkleistungen (insbesondere an Karussells) gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen die folgenden Regelungen:

  1. Begutachtung & Abstimmung
    Nach Erhalt des zu restaurierenden oder zu reparierenden Teils führt Spass-Events eine Begutachtung durch. Auf Basis dieser Prüfung wird mit dem Kunden abgestimmt, welche Arbeiten erforderlich sind. Erst nach dieser Abstimmung erfolgt eine verbindliche Freigabe durch den Kunden.
  2. Materialbeschaffung & Vorauszahlung
    Für Materialien, die für die Restaurierung benötigt werden, erhält der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine gesonderte Rechnung.
    Die Restaurierung beginnt erst nach Eingang der Zahlung für diese Materialkosten.
  3. Zwischenrechnungen bei höheren Beträgen
    Bei Werkleistungen mit voraussichtlich hohen Gesamtkosten ist Spass-Events berechtigt, Zwischenrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt zu stellen.
  4. Änderungswünsche des Kunden
    Nachträgliche Änderungswünsche können nur nach Abstimmung berücksichtigt werden und werden ggf. über ein Zusatzangebot separat berechnet.
    Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden ohne vorherige Abstimmung sind unzulässig.
  5. Gewährleistungsausschluss bei Veränderungen nach Übergabe
    Verändert oder beschädigt der Kunde das restaurierte Objekt nach Übergabe selbst oder durch Dritte, entfällt die Gewährleistung für diese Bereiche.
  6. Abholung & Eigentumsverbleib
    Die Abholung der restaurierten oder reparierten Teile ist erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Kosten (einschließlich Material-, Arbeits- und ggf. Zwischenrechnungen) möglich. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Werk im Eigentum von Spass-Events.
  7. Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Gebühren:

  • bis 30 Tage vor Termin → kostenfrei
  • 29–7 Tage → 50 % (von Module- und Personalkosten)
  • ab 6 Tagen → 100 % (zzgl. zusätzlichem Personal und Fahrzeuge die angemietet für das Event wurden!)
  • bei Absage am Veranstaltungstag oder vor Ort → 100% (zzgl. zusätzlichem Personal und Fahrzeuge die angemietet für das Event wurden!)

Bereits angefallene Kosten (Material, Sonderbeschaffung, Personal, zugemietete Fahrzeuge) werden immer berechnet.

  1. Bild- und Videoaufnahmen
  2. Der Kunde darf Bild- und Videoaufnahmen der gebuchten Module für private Zwecke
  3. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. für Werbung, Verkauf etc.) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
  4. Freiwillige Veröffentlichung auf Social Media
    Bilder oder Videos, die der Kunde während einer Veranstaltung von unseren Modulen erstellt, dürfen gerne freiwillig auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram oder Facebook) veröffentlicht werden.
    Über eine Erwähnung oder Markierung von @spass_events würden wir uns freuen, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
  5. Datenschutz

Zur Durchführung und Abwicklung unserer Dienstleistungen erfassen und speichern wir die hierfür erforderlichen Kundendaten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Veranstaltungsdaten). Soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist, geben wir bestimmte Daten auch an von uns beauftragte Dritte weiter (z. B. Aktionskünstler, Speditionen oder Subunternehmer). Diese erhalten ausschließlich die Informationen, die für die Durchführung des gebuchten Auftrags erforderlich sind.
Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Es gilt die Datenschutzerklärung auf www.spass-events.de.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters.