Leider haben wir nichts passendes zu diesem Begriff gefunden
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Spass-Events, Inhaber Andreas Sänger, Ringstraße 38 in 77836 Rheinmünster (nachfolgend „Spass-Events“ oder „Vermieter/Auftragnehmer“) und Kunden über:
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Spass-Events stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(2.1) Angebot Angebote von Spass-Events sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot reserviert keine Module. (2.2) Verbindliche Zusage des Kunden Erst wenn der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt, werden die gewünschten Module für 5 Tage reserviert. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). (2.3) Checkliste & Fotos Der Kunde erhält nach der Zusage eine Checkliste, in der u. a. abgefragt werden:
Zu jeder Angabe über Hindernisse müssen Fotos mitgeschickt werden, damit Spass-Events die Situation real beurteilen kann. Die Checkliste muss innerhalb von 5 Tagen vollständig ausgefüllt zurückgesendet werden. (2.4) Ablauf bei Nicht-Rücksendung Geht die Checkliste nicht fristgerecht ein, verfällt die Reservierung automatisch. Die Module können anderweitig vergeben werden. (2.5) Auftragsbestätigung Erst nach Eingang der vollständigen Checkliste (inkl. Fotos) erhält der Kunde eine verbindliche Auftragsbestätigung. Erst damit entsteht der Vertrag.
Der in der Checkliste angegebene Ansprechpartner vor Ort muss:
Kann der Ansprechpartner nicht anwesend sein, muss vorab und unverzüglich ein Ersatzkontakt mit Telefonnummer mitgeteilt werden. Wenn kein Ansprechpartner erscheint oder erreichbar ist, können entstehen:
Diese zusätzlichen Kosten werden dem Kunden berechnet.
(4.1) Vollständige & korrekte Angaben Alle Angaben in der Checkliste müssen zutreffend sein. Es kann im Bedarfsfall eine Verankerung mit Erdnägeln (Heringe, Schrauben, Dübel, …) erforderlich sein. Der Kunde trägt die Kosten für Schäden durch die Verankerungen im Boden. (4.2) Falschangaben / verschwiegenen Hindernisse Stellt sich vor Ort heraus, dass Hindernisse entgegen der Checkliste vorhanden sind, z. B.:
wird eine Mehraufwandspauschale von 50 € pro Modul fällig. (4.3) Fotos Bei Angabe von Hindernissen sind Fotos verpflichtend. Fehlen diese, kann Spass-Events:
(4.4) Unmöglichkeit des Aufbaus Kann wegen nicht gemeldeter und unüberwindlicher Hindernisse nicht aufgebaut werden, bleibt der Mietpreis voll fällig.
(5.1) Preise Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders angegeben. (5.2) Zahlungsziel Standard: Zahlung nach der Veranstaltung, nach Rechnungserhalt sofort fällig. (5.3) Vorkasse Spass-Events kann jederzeit Vorkasse verlangen, insbesondere:
(5.4) Rechnungsadresse/Firmierung Adressenänderung nach Erhalt der Rechnung, werden mit 15,00 € netto berechnet! (5.5) Mahnverfahren Bei Nichtzahlung erfolgt:
Pro Mahnung können Bearbeitungskosten berechnet werden. (5.6) Eigentumsvorbehalt (für Verkauf) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Spass-Events.
(6.1) Allgemeines Der Kunde sorgt für:
Der Kunde ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt, sofern eine Einschränkung der Nutzung nicht durch Spass-Events verschuldet ist. (6.2) Sonderkosten
(6.3) Wartezeiten Durch den Kunden verursachte Wartezeiten sind kostenpflichtig. (6.4) Hilfe durch den Kunden Wenn im Angebot vereinbart ist, dass Helfer gestellt werden müssen, und dies nicht erfolgt, kann Spass-Events Ersatzpersonal oder eine Mehraufwandspauschale in Höhe von 150,00 € berechnen. (6.5) Betreuung / unbeaufsichtigte Vermietung Spass-Events bietet:
Pausenregelungen bei Betreuung Dem Personal von Spass-Events werden pro Veranstaltungstag (6 Std.) 30 Minuten Pause gewährt. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zu Verfügung. Wenn der Kunde zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über. Spass-Events übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Verpflegung bei Betreuung Bei Betreuung durch Spass-Events wird vom Kunden die Verpflegung während der Aktionszeit zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht geschehen, wird eine Verpflegungspauschale pro Mitarbeiter von Spass-Events in Rechnung gestellt. Kaution bei Selbstabholung Bei Selbstabholung wird eine Kaution in Höhe von 50 % des Mietpreises, mindestens jedoch 100,00 €, erhoben. Die Kaution ist bei der Abholung in bar zu hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei Rückgabe der Mietgegenstände – nach Prüfung auf Schäden, Sauberkeit und Trockenheit – ebenfalls in bar.
Geräte dürfen nicht betrieben werden bei:
Bei Gefahr darf Spass-Events bei aufblasbaren Geräten sofort die Luft ablassen, Geräte sofort abbauen oder den Aufbau verweigern. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden. Eine Haftung von Spass-Events ist ausgeschlossen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich bei Lieferung ohne Betreuung und Selbstabholung:
Der Kunde haftet für:
Bei Selbstabholung trägt der Kunde das volle Transportrisiko.
Geräte müssen trocken, sauber und ordnungsgemäß verpackt zurückgegeben werden. Dem Kunden wird bei Selbstabholung immer eine Auf- und Abbau Anleitung mitgegeben. Bei:
werden Reinigungs- bzw. Arbeitskosten berechnet. Verspätete Rückgabe Eine verspätete Rückgabe der Mietgegenstände wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Hierbei können auch entgangene Einnahmen berücksichtigt werden, sofern durch die verspätete Rückgabe bestätigte Folgeaufträge nicht erfüllt, werden können. Beschädigungen nach Rückgabe Werden nach der Rückgabe Beschädigungen festgestellt, hat der Kunde die Kosten für notwendige Reparaturen oder eine erforderliche Neubeschaffung zu tragen. Entsteht dadurch ein entgangener Gewinn aufgrund bereits zugesagter Weitervermietungen, kann auch dieser dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Verantwortung und Versicherung bei Lieferung mit Betreuung Bei Lieferungen, bei denen unser Personal die Betreuung übernimmt, sind die eingesetzten Geräte über uns haftpflichtversichert. Haftungsausschluss Wir übernehmen keine Haftung für Ausfälle, Verzögerungen oder Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass eine Veranstaltung nicht stattfinden kann oder Geräte nicht ordnungsgemäß funktionieren. Davon ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Fernmündlich aufgegebene Daten oder Änderungen Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt Spass-Events keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten.
(11.1) Verkauf Für gekaufte Ware gelten zusätzlich:
(11.2) Restaurierungen / Werkleistungen Bei Restaurierungen, Reparaturen oder sonstigen Werkleistungen (insbesondere an Karussells) gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen die folgenden Regelungen:
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Gebühren:
Bereits angefallene Kosten (Material, Sonderbeschaffung, Personal, zugemietete Fahrzeuge) werden immer berechnet.
Zur Durchführung und Abwicklung unserer Dienstleistungen erfassen und speichern wir die hierfür erforderlichen Kundendaten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Veranstaltungsdaten). Soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist, geben wir bestimmte Daten auch an von uns beauftragte Dritte weiter (z. B. Aktionskünstler, Speditionen oder Subunternehmer). Diese erhalten ausschließlich die Informationen, die für die Durchführung des gebuchten Auftrags erforderlich sind. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Es gilt die Datenschutzerklärung auf www.spass-events.de.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters.
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